Teilnahme Netzwerk-Tagung zu internationalen Konventionen des Biodiversitätsschutzes

Linz, Oktober 2021

Im Oktober 2021 veranstalten das Institut für Umweltrecht (IUR) und das Institut für Naturschutz und Naturschutzrecht Tübingen, A. & J. Schumacher GbR (INNR) die Netzwerk-Tagung zu internationalen Konventionen des Biodiversitätsschutzes  – Ländervergleichende Bestandsaufnahme nach 40 Jahren Bonner und Berner Konvention und nach 40 Jahren Vogelschutzrichtlinie sowie Handlungsempfehlungen für die Zukunft. Herr Jochen Schumacher trägt auch im Projekt BioDiv maßgeblich zum Managementplan bei.

Der Verlust an biologischer Vielfalt stellt nach wie vor eine der größten Bedrohungen für intakte Ökosysteme dar und gewinnt in Verbindung mit den bereits zu verzeichnenden Auswirkungen des Klimawandels zusätzlich an Bedeutung.

Seit der Konferenz von Rio gilt der Kampf gegen den Biodiversitätsverlust als international vordringliche Aufgabe. 40 Jahre nach Verabschiedung der Bonner und Berner Konvention und dem Inkrafttreten der Vogelschutzrichtlinie besteht ein Netz von rechtlich und politisch verbindlichen Instrumenten für den Schutz von wildlebenden Pflanzen und Tieren sowie ihrer natürlichen Lebensräume. Trotz dieser Regelungen aber schreitet der Verlust an biologischer Vielfalt dramatisch voran, was teilweise auch daran liegt, dass das Wissen darüber fehlt, welche Normen und Regeln in Nachbarländern angewendet werden und damit die grenzüberschreitende Zielsetzung der Konventionen und Richtlinien konterkariert wird.

Um Verbesserungen zu erreichen und das Ziel der Eindämmung des Biodiversitätsverlustes zu erreichen, muss die Frage beantwortet werden, woran die Umsetzung grundsätzlich scheitert:

  • Darstellung der Fortschritte und Defizite seit der Einführung der Bonner und Berner Konvention sowie der Vogelschutzrichtlinie.
  • Analyse länderübergreifender Erfahrungen aus Deutschland, Österreich, Tschechien, Slowenien und der Schweiz.
  • Diskussion über die strategische Neuausrichtung der Biodiversitätspolitik im Vorfeld der CBD COP 15 und die EU-Biodiversitätsstrategie 2030.

Ergebnis: 

  • Identifikation von Umsetzungsschwächen bei der Anwendung der Konventionen auf nationaler Ebene.
  • Erarbeitung von Empfehlungen zur Verbesserung der länderübergreifenden Zusammenarbeit.
  • Beitrag zur Weiterentwicklung des BioDiv-Managementplans, insbesondere im Hinblick auf internationale Normen und ihre praktische Anwendung.

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